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BAFU anerkennt Kontrollverlust der Grenzwerte bei 5G

keine Messmethode ! Na ja, ist doch auch nicht so wichtig, es geht ja nur um die Gesundheit aller Lebenden.

Antworten Bundesamt für Kommunikation und Bundesamt für Umwelt


von Stephan Seiler 29.08.2019 / aktualisiert am 27.09.2019 Gemäss einer von mir durchgeführten Anfrage an das BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) hat im Auftrag derselben das zuständige BAFU (Bundesamt für Umwelt) mit Ausnahme der letzten Frage geantwortet. Das Ergebnis ist mehr als erschreckend. Die Antworten des BAFU und des BAKOM sind jeweils unter dem Fragetext in Schrägschrift wörtlich dargestellt und Quellenangaben in Klammern gesetzt. Die Medienstelle hat diesen Pressetext zum Gegenlesen erhalten. Frage 1: Mit welcher Messmethode im Detail werden die neuen 5G Basisstationen gemessen und von wem? Antwort BAFU: Die Messmethoden für adaptive Antennen werden zur Zeit vom Bundesamt für Metrologie Metas entwickelt. Sie werden voraussichtlich dieses Jahr bereit sein.

«Also doch - keine Messmethode ! Na ja, ist doch auch nicht so wichtig, es geht ja nur um die Gesundheit aller Lebenden. Keine Messmethode und damit auch keine Berechnungsgrundlagen, wir nehmen es zur Kenntnis. Trotzdem wurden bereits über 400 (1) 5G Mobilfunkanlagen mit Hochdruck illegal in der Schweiz aufgepflanzt. Es stellt sich somit die grundsätzliche Frage der Existenzberechtigung dieser Anlagen und insbesondere auch die Frage der Existenzberechtigung der zuständigen "Fach-Behörden".»

Frage 2: Gibt es eine Vollzugshilfe für die Kantonalen Umweltämter mit einer durchwegs identischen Messmethode und wenn ja, mit welcher ? Antwort BAFU: Die vom Bundesrat am 17. April 2019 verabschiedete Anpassung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) bildet die rechtliche Grundlage für die Beurteilung adaptiver Antennen im Zuge eines Bewilligungsverfahrens. Im Laufe des Jahres 2019 wird das BAFU eine Vollzugshilfe zur Unterstützung der Kantone veröffentlichen. Bis die Vollzugshilfe erlassen ist, werden adaptive Antennen von Kantonen wie konventionelle Antennen beurteilt. Damit wird ihre tatsächliche Strahlung überschätzt und damit das Vorsorgeprinzip gewahrt.

« Also doch - auch keine Vollzugshilfe ! Es wird einfach auf die vom Bundesrat über die Osterfeiertage 2019 heimlich in Form von faulen Verordungs-änderungs-Eier ins Nest gelegte Gesetzesänderung verwiesen. Eine Anpassung der NISV Verordnung für adaptive Antennen (5G Beamforming). Der Bundesrat hat eine Ausformulierung im Sinne einer Vollzugshilfe vollkommen unterlassen und alles einfach an die Bundesbehörden BAFU und BAKOM sowie an die Kantone als orwellsches Neusprech delegiert. Und die Kantone delegieren es nun ohne Vollzugshilfe weiter an die Gemeinden, ganz nach dem Motto "von oben tritt es sich besser". Mit einer brauchbaren Vollzugshilfe wird erst bis Ende des Jahres 2019 gerechnet. Völlig unzulässig ist auch eine Gleichstellung von adaptiven 5G Basisstationen mit den konventionellen Standards 2G,3G und 4G. Denn 5G Basisstationen haben nicht nur 1 Antenne pro Senderichtung wie bei den konventionellen, sondern mindestens 64. Ausserdem ist die Abstrahlcharakteristik bei 5G eine völlig andere und auch die Leistungsdaten sind höher. Die von den Anlageherstellern veröffentlichten technischen Spezifikationen zeigen dies eindeutig und beweiskräftig. Wir werden es mit einer mindestens 3-fach höheren Strahlenbelastung zu tun haben. Durch das sogenannte Beamforming wird die Strahlenkeule gezielt auf den Endbenutzer mit seinem Endgerät ausgerichtet und all dies ist völlig neu. Ausserdem können die Grenzwerte wie bereits erwähnt gemäss einer Werbebroschüre von ERICSSON (Lieferant für Swisscom)nicht eingehalten werden (2). Die technischen Spezifikationen von NOKIA und HUAWEI sehen nicht anders aus. Wie unter diesen Aspekten 5G Basisstationen den konventionellen Antennen gleichgesetzt werden können, ist mehr als fraglich und entbehrt jeder ethischen, logischen, wissenschaftlichen und vor allem rechtlichen Norm.»

Frage 3: Ist dem BAFU und dem BAKOM bekannt, dass über 10´000 Forschungsergebnisse existieren, die teils massive gesundheitliche Schäden aufzeigen ?

Antwort BAFU: Das BAFU ist als Umweltfachstelle des Bundes beauftragt, die Auswirkungen von elektromagnetischer Strahlung zu erforschen und die Ergebnisse zu bewerten. Millimeterwellen werden in der Schweiz heute nicht genutzt. Längerfristig soll 5G aber auch in einem höheren Frequenzbereich zur Anwendung kommen, man spricht hier auch von «Millimeterwellen». Diese dringen aus physikalischem Grund weniger tief in den Körper ein. Bei der Einwirkung solcher Strahlung auf den Menschen bestehen aber aus wissenschaftlicher Sicht noch Unklarheiten und es besteht hier noch Forschungsbedarf. Dafür berät die NIS Fachstelle BERENIS und forscht in diesem Bereich. Ein Zeitplan, wann in der Schweiz Millimeterwellen zur Anwendung gelangen könnten, liegt noch nicht vor. Um diese Frequenzbänder nutzen zu können, müsste der Bundesrat zudem den Nationalen Frequenzzuweisungsplan (NaFZ) ändern. Eine entsprechende Änderung ist zurzeit nicht in Diskussion. 

«Die BERENIS wird von Prof. Martin Röösli geleitet und administriert. Herr Röösli ist auch Mitglied im internationalen Mobilfunk-Lobbyverein ICNIRP, ein als einfacher Verein konstituierter Zirkel, wo neue Aspiranten nur von bestehenden pro5G Mitgliedern gewählt werden können. Herr Röösli macht gegenüber der Presse immer wieder ausserirdische Aussagen, denn diese haben mit den elektro-physikalischen Gesetzmässigkeiten auf dieser Erde weniger als gar nichts zu tun. Es ist zudem ausführlich dokumentiert, dass das Projekt der WHO zu den gesundheitlichen Risiken des Mobilfunks vom ICNIRP-Verein instruiert wird (3). Warnende Studien aus der unabhängigen (nicht von der Lobby finanzierten) Wissenschaft interessieren offenbar nicht. Davon gibt es allerdings weltweit bereits mehr als 10.000! Immerhin werden Millimeterwellen (30-300 GHz) noch nicht zugelassen und wir sind auf die Forschungsergebnisse dieser Studie sehr gespannt. Doch auch hier ist es fraglich, ob nicht doch schon Millimeterwellen zur Anwendung kommen, denn gemessen werden können sie ja nicht - von keiner Fachstelle ! Die sich ständig wiederholende Falschaussage der 10 mal tieferen Grenzwerte gegenüber dem Ausland wird natürlich ebenfalls immer wieder als propagandistisches Mantra zitiert. Diese völlig unwahre Behauptung wurde durch verschiedene Fachstellen schon mehrmals ausführlich beschrieben und dokumentiert (4).» Frage 4: Ist das gesundheitliche Vorsorgeprinzip aus Sicht der zuständigen Bundesämter (BAG und BAFU) gewahrt und wenn ja, in welcher Weise ? 

Antwort BAFU: Die Wirkung nichtionisierender Strahlung auf den Menschen hängt von deren Intensität und Frequenz ab. Die Vorschriften des Umweltschutzgesetzes (USG) und der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) gelten für die Strahlung insgesamt        und unterscheiden nicht zwischen den verschiedenen Technologien von Mobilfunk (2G, 3G, 4G, 5G). Die NISV begrenzt die Intensität der Strahlung mit Grenzwerten, die sich nach der verwendeten Frequenz unterscheiden. Die zurzeit laufende Einführung von 5G erfolgt in Frequenzbereichen, wie sie bereits jetzt für den Mobilfunk und für WLAN verwendet werden. Das Vorsorgeprinzip wird eingehalten.

«Ohne eine Messmethode und Berechnungsgrundlagen für eine Technologie zu haben, aber gleichzeitig zu behaupten, das Vorsorgeprinzip zum Schutz von Mensch und Umwelt würde eingehalten, ist mehr als mutig und auch nicht sonderlich intelligent.»

Frage 5: Wie gewährleistet das BAKOM als Aufsichtsorgan der Kantonalen Umweltämter eine Überprüfung der Emissionsgrenzwerte und durch wen. Die Bauabnahme erfolge in vielen Fällen durch eine Abnahmemessung von akkreditierten Unternehmen. Geschieht dies also nur in vielen aber nicht in allen Fällen und wieso ?

Antwort BAFU: Die Grenzwerte sind in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung festgelegt. Zuständig für die Überprüfung der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte sind die Kantone. Wie dies in der Praxis geschieht, finden Sie in folgendem Beitrag beschrieben: https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/frequenzen-antennen/elektromagnetische-vertraeglichkeit-umwelt.html Eine Abnahmemessung wird in der Regel dann durchgeführt, wenn die rechnerische Prognose ergeben hat, dass der Anlagegrenzwert zu mehr als 80% ausgeschöpft ist.</em>

Mobilfunkbetreiber bewegen sich im rechtsfreien Raum «Auch bei dieser Antwort muss man leider feststellen, dass lediglich nur auf die Angaben der Mobilfunkbetreiber abgestellt wird und es sich beim Anlagegrenzwert lediglich um eine von den Mobilfunkbetreibern konstruierte Prognose handelt, die auch nur "in der Regel" durchgeführt wird. Parameter für Regeln werden ebenfalls nicht weiter ausgeführt. Mit effektiven Messdaten und Kontrollen hat dies alles absolut überhaupt gar nichts zu tun. Die Angestellten der NIS Fachstelle des BAFU könnten gerade so gut in längerfristige Ferienaufenthalte geschickt werden, zbs. nach Rumänien, um die NIS Fachstelle von SUNRISE (Siehe weiter unten) zu besichtigen. Mit einem billigen Eurobus zum Beispiel, gechartert von der teuren Eurofins Electrosuisse, wäre das doch ein schöner Ausflug zum schwarzen Meer. Mit Steuergeldern finanziert - selbstverständlich.» Frage 6: Auf welche Weise erfasst das BAKOM die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle der Messdaten der neuen 5G Anlagen ? Denn gemäss BAKOM und der Kantonalen Umweltämter gäbe es keine Zugriffsmöglichkeit auf Referenzdaten der Basisstationen. 

Antwort BAKOM: Die Mobilfunkbetreiber müssen die Betriebsdaten ihrer Anlagen in die NIS-Antennendatenbank des BAKOM laden. Von dieser werden die Daten extrahiert und gemäss den Erläuterungen für die Publikation aufbereitet. https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/frequenzen-antennen/standorte-von-sendeanlagen/erlaeuterungen-zur-uebersichtskarte.html 

«Also auch das BAKOM verlässt sich bezüglich Mess- und Betriebsdaten einzig und allein auf die Angaben der Mobilfunkbetreiber, welche die gesetzlich vorgeschriebenen Messdaten in die NIS-Antennendatenbank des BAKOM laden müssten um dann "extrahiert" der ahnungslosen Öffentlichkeit präsentiert zu werden. Ob sie das tun ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig unbekannt und mehr als fraglich. ENDE DER FRAGE-ANTWORT-STUNDE

SUNRISE betreibt spanische Mobilfunkanlagen auf chinesischen Mobilfunktürmen mit rumänischem Migrationshintergrund »Der Mobilfunkriese SUNRISE hat ihre von HUAWEI ausgelieferten 5G Mobilfunkanlagen an die spanische Firma CELLNEX verkauft und mietet diese von dort wieder zurück. Hauptaktionär von CELLNEX ist der Versicherer SWISS LIFE. Wenn Sie also nun bei SWISS LIFE versichert sind und gegen SUNRISE klagen wollen, dann klagen Sie auch gegen sich selbst. Als wäre dies nicht genug, gehören aber die Sendetürme weder SUNRISE noch CELLNEX, sondern dem chinesischen Megakonzern HUAWEI. Ruft man die Nummer an, welche auf der Anlage als Supportkontakt angegeben ist, wird man mit der Steuerzentrale von SUNRISE in RUMÄNIEN verbunden. Für Juristen, die dann zukünftig die Haftungsfrage für Gesundheitsfolgen klären müssen, eine echte Knacknuss! Wenn man nun bedenkt, dass ein solch schon fast mafiös strukturierter Mobilfunkbetreiber ohne jede behördliche Kontrolle seine Daten an die NIS Datenbank des BAKOM übermitteln muss (müsste), dann vergeht auch abgehärteten Fachleuten das Lachen....Die Steuer- und Überwachungszentrale von Sunrise, resp. Cellnex, resp. Huawei, von welcher die kantonalen Umweltämter sogar beim Bundesgericht noch immer behaupten, ihre Mitarbeiter und NIS-Verantwortlichen könnten dort zwecks unangemeldeter Stichproben-Kontrollen jederzeit einmarschieren, befindet sich also in Rumänien ! Vielleicht werden die NIS-Verantwortlichen des BAKOM in regelmässigen Abständen mit einem hübsch eingerichteten Superpuma Helikopter der Schweizerischen Luftwaffe, mit Steuergeldern von ahnungslosen Schweizerinnen und Schweizern, regelmässig nach Rumänien ans schwarze Meer ausgeflogen, um dort die Daten der 5G Anlagen der schweizerisch-spanisch-chinesischen SUNRISE erheben zu können. Aber das ist nun reine Spekulation. Auf jeden Fall hätte bei dieser Geschichte auch ein Al Capone noch etwas lernen können...... » Quelle:

https://stop5g-fehraltorf.ch/voelliger-kontrollverlust-bei-5g/

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