Die Macht der Bevölkerung
Für einen Menschen allein ist es schwierig. Aber wenn jeder von uns auf irgendeine Art mithilft, werden wir eine 5G-freie Gemeinde Zell erwirken.
Auch in Kollbrunn ist leider eine 5G Antenne geplant, da diese Technologie gesundheitsschädlich ist, setzen wir alles daran, um diese zu verhindern.
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Mehrere Parteien haben den Baurechtsentscheid verlangt. Damit besteht erst die Möglichkeit Rekurs zu erheben. Die Rekurskosten belaufen sich auf ca. 10'000 CHF.
Dies ist ein grosser Betrag für eine Person. Darum müssen wir Geld sammeln, um gemeinsam diese Kosten stemmen zu können.
Online Beträge: "Einsprache 5G"
CH68 8080 8007 0942 5635 5
Verein elektrosmogfreie Gemeinde Zell, 8486 Rikon
Bauprojekt: Untere Bahnhofstrasse,
8483 Kollbrunn
Bauherrschaft
Swiss Towers AG
CHE-239.486.117
Thurgauerstrasse 136
8152 Glattpark (Opfikon)
Projektverfasser
EnKom AG
CHE-113.940.462
Schellenrainstrasse 13
6210 Sursee
Angaben zum Projekt
Neubau Mobilfunkanlage für Sunrise UPC GmbH westlich des Bahnhofsgebäudes Vers.Nr. 657 (als Ersatz für die Mobilfunkantenne ZH343-2, ehemals Untere Bahnhofstrasse 1, alter Coop)
Untere Bahnhofstrasse , 8483 Kollbrunn
Grundstück-Nr.: 7901, Zone: Zentrumszone Kollbrunn, ZK
Ort der Planauflage
Gemeinde Zell - Bauamt Zell
Spiegelacker 5
8486 Rikon im Tösstal
Rechtliche Hinweise
Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).
Frist: 20 Tage
Ablauf der Frist: 5. Oktober 2022