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Die Macht der Bevölkerung
Für einen Menschen allein ist es schwierig. Aber wenn jeder von uns auf irgendeine Art mithilft, werden wir eine 5G-freie Gemeinde Zell erwirken.
5G Antenne Rikon Bahnhof
Leider wurde durch ein neues amtliches Verfahren (erlassen in 2020 während der Pandemie) eine neue Art erfunden, Funkantennen als Bagatell-Änderung einer Eisenbahnanlage zu kaschieren... bei der Veröffentlichung des Gesuches in den amtlichen Publikationsorganen von Kantonen und Gemeinden wird nicht erwähnt das eine Funkantenne beim Bahnhof installiert wird!!!
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Somit hat niemand einen Baurechtsentscheid bei der Gemeinde Zell verlangt, um einen Rekurs zu erheben ... nicht weil die Eltern das tolerieren ... sondern weil es nicht erwähnt wurde, dass eine Funkantenne geplant ist.
Die Funkantenne befindet sich 70 m neben der Schule Rikon...
art. 18 1bis Einsenbahngesetz/ Plangenehmigungsverfahren:
Als Änderung einer Eisenbahnanlage gilt auch der Einbau bahnfremder Bauten und Anlagen in eine Eisenbahnanlage, sofern diese weiterhin überwiegend dem Bau oder dem Betrieb der Eisenbahn dient.2
Art. 62.5.b verordnung Schutz vor nichtionisierte Strahlung
Als Änderung einer Anlage gilt der Ersatz von Sendeantennen durch solche mit einem andern Antennendiagramm.
Im Fall Funkantenne Rikon Bahnhof, wurde (im Moment) eine 2G Antenne genehmigt, aber es wird bald auf die gleiche Art ein neues Baugesuch kommen, vielleicht auch so "kaschiert" wie möglich, um diese veralte Antenne Technologie durch 5G zu ersetzen ...
Also bitten wir jeden der ein Gesuch der Eisenbahn Rikon entdeckt, einen sofortigen Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir Rekurs erheben können gegen die geplante 5G-Technologie.
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Art. 3.3 Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung
Als Orte mit empfindlicher Nutzung gelten:
a. Räume in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer
Zeit aufhalten;
b. öffentliche oder private, raumplanungsrechtlich festgesetzte Kinderspielplätze;
c.6 diejenigen Bereiche von unüberbauten Grundstücken, in denen Nutzungen
nach den Buchstaben a und b zugelassen sind.
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Jeder weiss, dass eine 5G Antenne schädlich ist und dass sich der Zug auch ohne Funkantennen immer bewegt hat.
Sogar unser Bundesrat erhebt Rekurs, wenn eine solche neben seiner Wohnung geplant ist ... und noch dazu anerkennt Swisscom selber die gesundheitliche Schäden der kabellosen Technologien. Bundesrat anerkennt auch massiven Strahlenschäden an der Schweizer Bevölkerung.
​​​​​​​​​​​​​​​​​​Wir werden das nicht tolerieren für unsere Kinder!!! Sie werden nicht 8 Stunden non stop bestrahlt, weil sie zu eine öffentliche Schule gehen!
Wir müssen in diesem Fall juristisch vorgehen, da dieses ilegale und somit nichtige SBB-Vorgehen, bereits amtlich genehmigt wurde.
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​​​​​​​​Wir brauchen einen guten Rechtsantwalt ... und die Hilfe aller Eltern und alle Rikoner Bewohner.
Die Gesundheit der Rikoner ist kein Spiel!
Nach Wikipedia gab es in Rikon 2014: 1.600 Bewohner
Wenn nur jeder 100 Franken in dieses Verfahren investieren würde ... hätten wir 160.000CHF um diese menschenfeindliche Technologie zu stoppen.
Die Rekurskosten belaufen sich auf ca. 10'000 CHF nach dem Experten Hans-U. Jakob von gigaherz.ch.
Aber wir werden nicht aufgeben.
Dies ist ein grosser Betrag für eine Person. Wenn aber jeder von uns spendet, schaffen wir das!!
Online Beträge: "Einsprache 5G Rikon Schule"
CH68 8080 8007 0942 5635 5
Verein elektrosmogfreie Gemeinde Zell, 8486 Rikon
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5G Kollbrunn
Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vom 23. Dezember 1999 legte der Bundesrat die konkreten Ausführungsbestimmungen zum USG (Art. 39) im Bereich nichtionisierender Strahlung fest. Die Verordnung ist per 1. Februar 2000 in Kraft getreten.
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