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5G Patentmeldung Swisscom

Aktualisiert: 18. Sept. 2022

Sogar Swisscom anerkennt vor dem Behörden, die Gesundheitliche Studien die beweissen dass WLAN Krebs und DNA Schäden verursacht. Lesen Sie selber.



Quelle:

Patentanmeldung Swisscom
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Auszug aus der Patentanmeldung der SWISSCOM „Der Einfluss des Elektrosmogs auf den menschlichen Körper ist ein bekanntes Problem. Das Gesundheitsrisiko infolge Mobilfunksender, Handys und DECT-Telefonen ist in der Öffentlichkeit ein brisantes Thema, dies zumindest seit dem enormen Durchbruch der Mobilfunktechnologie in den Neunzigerjahren. Um den Bedenken der Wissenschaft von der gesetzgeberischen Seite her zu begegnen, wurden daher die Grenzwerte mehrere Male gesenkt, und die Technologie hat sich zunehmend auf dieses Problem fokussiert. Als ein Ergebnis neuerer und verbesserter Studien wurde auch das Risiko von Gesundheitsschäden besser erfasst. Zum Beispiel wurde bei der Bestrahlung menschlicher Blutzellen mit elektromagnetischen Feldern eine Schädigung der Erbsubstanz klar nachgewiesen, und es gab Hinweise auf ein erhöhtes Krebsrisiko (Mashevich M., Folkman D., Kesar A., Barbul A., Korenstein R., Jerby E., Avivi L., Department of Human Genetics and Molecular Medicine, Tel-Aviv University, Tel-Aviv, Israel, "Exposure of human peripheral blood lymphocytes to electromagnetic fields associated with cellular phones leads to chromosomal instability”, Bioelectromagnetics, 2003 Feb., 24 (2): 82-90). In dieser Studie, als Beispiel, wurden menschliche periphere Lymphozyten kontinuierlichen elektromagnetischen Feldern von 830 MHz ausgesetzt, um herauszufinden, ob dies zu Chromosomenverlust oder -gewinn (Aneuploidie) führt. Grössere Veränderungen führen zu Instabilität des Genoms (= der Gesamtheit aller Gene einer Keimzelle) und daher zu Krebs. Die Bestrahlung der menschlichen peripheren Blut-Lymphozyten (PBL) geschah mit unterschiedlichen mittleren spezifischen Absorptionsraten (SAR) von 1.6 bis 8.8 W/kg über eine Zeitperiode von 72 Stunden in einem Expositionssystem basierend auf einem Resonator mit parallelen Platten in einem Temperaturbereich von 34.5 bis 37.5 °C. Die mittlere Absorptionsrate (SAR) und ihre Verteilung im exponierten Behälter mit der Gewebekultur wurde ermittelt, indem die Messergebnisse mit einer numerischen Analyse nach der Methode der finiten Elemente auf der Basis eines Simulationscodes kombiniert wurden. Im Chromosom Nr. 17 wurde eine in Funktion des SAR-Wertes lineare Zunahme – eine Aneuploidie (= numerische Chromosomenaberration) – beobachtet, was zeigt, dass diese Strahlung einen gentoxischen Effekt hat. Die SAR-abhängige Aneuploidie war von einem abnormalen Replikationsmodus der in Trennung befindlichen Region des Chromosoms Nr. 17 (wiederholte DNA Arrays im Zusammenhang mit dem Zentromer) begleitet. Dies legt nahe, dass an der SAR-abhängigen genetischen Toxizität der elektromagnetischen Strahlung epigenetische Veränderungen beteiligt sind. Kontrollversuche (d.h. solche ohne Hochfrequenzbestrahlung), die im Temperaturbereich von 34.5 bis 38.5 °C durchgeführt wurden, zeigten, dass die genetischen oder epigenetischen Veränderungen infolge HF-Bestrahlung nicht mit einer erhöhten Temperatur zusammenhängen, da diese Veränderungen in erhöhter Aneuploidie und in veränderter Modifikation der Replikation der zentrometrischen DNA Arrays bestehen. Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass der gentoxische Effekt der elektromagnetischen Strahlung auf nicht-thermischem Weg ausgelöst wird. Ausserdem gilt Aneuploidie als bekanntes Phänomen bei der Erhöhung des Krebsrisikos.“


Fazit:

Die Swisscom weiß also sehr wohl um die schädigenden Effekte der elektromagnetischen Wellen. Sie beschreibt sie sogar ausführlich in der eigenen Patentanmeldung! Vor diesem Hintergrund widerspiegeln die verharmlosenden Aussagen über gesundheitliche Schädigungen durch WLAN, wie z.B. die Aussagen des Herrn Prof. Dr. Alexander Lerchl, der WLAN für Schulen empfiehlt, ein völliges Ignorieren der Tatsachen. Prof. Lerchl nimmt eine potentielle Schädigung der Gesundheit von Schülern und Lehren (bewusst?) in Kauf. Die Patente von Siemens und Swisscom sind bereits im Jahre 2003 angemeldet worden. Das bedeutet, dass mit der Entwicklung hierfür mindestens ein bis zwei Jahre vorher begonnen wurde. Ohne die Aufklärungsarbeit von Mobilfunkkritikern und den daraus resultierenden wachsenden öffentlichen Widerstand in der Bevölkerung gegen die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Funkbelastungen hätte sich wahrscheinlich weder Siemens noch die Swisscom bemüht, die Belastung zu reduzieren.


Nachbemerkung:

Trotz der Reduzierung der Strahlung von neueren DECT-Telefonen raten wir immer noch dringend von der Benutzung dieser Geräte ab. Das Umfeld wird zwar zu einem Teil entlastet, der Telefonierende setzt sich aber selbst weiterhin der Strahlung aus.

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