top of page
  • 5grikon

Kontrolle von Mobilfunkanlagen

Aktualisiert: 23. Apr. 2020

Ja es ist obligatorisch (Artikel 12 Gesetz -Schutz vor nichtionisierender Strahlung). In wirklichkeit wird nicht kontrolliert sagt Bundesgericht...


31.10.2019,

In einem kürzlich veröffentlichten Entscheid zweifelt das Bundesgericht daran, dass Mobilfunkanlagen überall korrekt kontrolliert werden. Es weist das Bundesamt für Umwelt an, die entsprechenden Systeme schweizweit zu überprüfen.  In einem jüngst publizierten Urteil erachtet es den Klärungsbedarf aber als so gross, dass es das Bundesamt für Umwelt (Bafu) direkt in die Pflicht nimmt: Es soll schweizweit kontrollieren oder kontrollieren lassen, ob die sogenannten Qualitätssicherungssysteme (QS-Systeme) der Mobilfunkbetreiber ordnungsgemäss funktionieren. Das QS-System überprüft, ob die in einer Verordnung festgeschriebenen Grenzwerte für die nichtionisierende Strahlung eingehalten werden. Das Urteil ist insofern bemerkenswert, als das Bundesgericht die QS-Systeme bis jetzt immer als tauglich und geeignet qualifiziert hat. Sie werden auch vom Bafu empfohlen, dessen Aufgabe es ist, den Vollzug der Strahlenschutzverordnung zu überwachen.  Im konkreten Fall ging es um eine Sendeanlage auf dem Dach eines Hochhauses im Kanton Thurgau, welche die Betreiberin Sunrise ausbauen und damit leistungsfähiger machen wollte. Die Gegner des Projekts wehrten sich bis vor Bundesgericht – und verwiesen in ihrer Begründung auf den Kanton Schwyz. Dort wurden im Jahr 2015 14 Mobilfunkanlagen von einer Messfirma überprüft, bei 8 von ihnen wurden Abweichungen von der Baubewilligung festgestellt. Betroffen war insbesondere die Höhe oder Ausrichtung der Antennen, was die Strahlung der Anlage beeinflussen kann.  Fehlerbehaftete Datenübertragung

Das QS-System erfasst unter anderem Daten zur Senderichtung und Sendeleistung der Antenne. Einmal im Tag werden diese realen Betriebsdaten mit den Werten verglichen, die für den Betrieb der Anlage bewilligt wurden. Stellt das System fest, dass bewilligte Werte überschritten sind, so müssen die Betreiber der Sendeanlagen die Fehler innerhalb von 24 Stunden beheben – sofern sie dies per Fernsteuerung tun können. Andernfalls haben sie eine Arbeitswoche Zeit. Bei Überschreitungen erstellt das QS-System zudem automatisch Fehlerprotokolle, die den Vollzugsbehörden in den Kantonen alle zwei Monate zugestellt werden. Auch führen die Kantone jährlich Stichproben durch. Axel Hettich, Abteilungsleiter Nichtionisierende Strahlung beim Lufthygieneamt beider Basel, sagt auf Anfrage: Übertretungen der bewilligten Werte finden statt. Weshalb aber zweifelt das Bundesgericht nun plötzlich an der Tauglichkeit dieser Systeme? Im konkreten Entscheid zitiert es eine ergänzende Stellungnahme des Bafu: Neben der Senderichtung erfassten die QS-Systeme auch die tatsächliche Höhe der Antennen. Diese Höhe sowie andere fixe Einstellungen müssten von den Mobilfunkbetreibern nach dem Bau der Anlage ins QS-System übertragen werden. Und genau bei dieser Übertragung könnten Fehler passieren, die vom QS-System nicht erkannt würden. Mit anderen Worten: Auch ein funktionstüchtiges QS-System kann die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nur dann gewährleisten, «wenn die definierten Prozesse der Datenübertragung auch eingehalten und ‹gelebt› würden». Die im Kanton Schwyz festgestellten Abweichungen seien aber genau auf solche Fehler bei der Datenübertragung zurückzuführen.


Quelle: https://www.nzz.ch/bundesgericht-fordert-schweizweite-kontrolle-von-mobilfunkanlagen-ld.1518563

16 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page